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Die Referate und Diskussionen der Prackenfelser Jahrestagung vom 17.-19.01.03 sollen in Kurzfassung festgehalten und allen Interessenten zugänglich gemacht werden. Ich bemerke aber ausdrücklich, daß es hier um eine Kurzform meiner persönlichen Wahrnehmung dessen geht, was da verhandelt worden ist. Das gilt für die Referate genauso wie für das, was ich zur Diskussion sagen kann. Wer selbst dabei war und dieses oder jenes zurechtrücken möchte, soll das selbstverständlich tun.

 

  Unter dem Gesamtthema “Von der Kostbarkeit des Lebens” haben wir Fragen einer medizinischen und biologischen Ethik behandelt. Selbstverständlich konnten das nur einige Ausschnitte aus der gegenwärtigen Diskussion sein, die zudem durch unsere besondere theologische Perspektive bestimmt sind. Aber anders geht es in der gegenwärtigen Diskussionslage kaum.

 

   Zur Einführung trug Prof. Dr. Heinrich Assel (Koblenz) am Freitagabend vor:

Einige anthropologische und theologische Fragen medizinischer Ethik

 

    Unter der Überschrift “Unsauber Begründen: das reflektierte Gleichgewicht christlicher Ethik”

wurde auf folgenden häufig nicht klar bewußten Sachverhalt hingewiesen: Problematisch ist im Zusammenhang der ethischen Reflexion die Frage nach der Allgemeinheit der Grundsätze, die das Handeln bestimmen. Rechtsnormen und moralische Prinzipien beanspruchen, für jeden möglichen Fall zu gelten. Sie werden zwar sicher in die Handlung mit einfließen. Aber sie können keine zureichende Begründung dafür geben, was jeweils zu tun ist und getan wird. Hier spielt vielmehr Tugend als ein eingeübtes Verhalten eine wichtige Rolle: solche Tugend ist gelernt, steht also in einer bestimmten Tradition des richtigen Handelns und Verhaltens, deren Reichweite aber selbstverständlich auf den jeweiligen Traditionszusammenhang beschränkt ist.  Zudem verweist Assel auf “Intuition” als eine praktische Wahrnehmung, die in bestimmten Schlüsselsituationen erlernt werde. Sie sei zwar überwiegend emotional bestimmt, aber doch dissensfähig, also in ihrer Strittigkeit auch zu rechtfertigen. Intuitiv erfaßte Situationen gehören in den Handlungszusammenhang mit hinein, wobei sich wieder Situation als das Ensemble für die  jeweilige “Zeit” relevanter Sachverhalte bestimmen ließe. Wird Menschsein dabei von seinem legitimen Glücksverlangen her erfaßt, dann muß angegeben werden können, wann ein Begehren  einem wahren Glücksbedürfnis entspricht, wann ihm also nachzugeben ist, oder wann es zurückgewiesen werden muß. Bei solcher Beurteilung des eigenen wie eines fremden Glücksverlangens ist wieder Tradition und Erfahrung von entscheidender Bedeutung. In die Handlungsmaxime fließen solche Einübung und Erfahrung selbstverständlich mit ein. Soll über eine konkrete Handlungsentscheidung Rechenschaft gegeben werden, dann müssen diese Momente des Allgemeinen und des Besonderen in ihrem Zusammenspiel gesehen werden. Also  einerseits moralische Prinzipien und rechtliche Normen, andererseits die Situationsbestimmtheit, in die durch die jeweilige Lebensgeschichte der beteiligten Personen bestimmte Traditionen und Erfahrungen mit eingehen. Dabei ist dann auch ein ethisch gebotener Normverstoß als Handlungsmöglichkeit mit zu bedenken.

   Ein Fallbeispiel : Eine alte Frau, die unter Antriebsschwäche nach einer Antibiotika-Behandlung leidet und deshalb nicht genügend Nahrung und Flüssigkeit zu sich nehmen will, redet davon, sie sterben zu lassen und verweigert eine Ernährungssonde. Das Konzept einer Patientenautonomie kann dabei nicht prinzipiell der Königsweg für eine richtige Entscheidung sein. Die Pflegeeinrichtung ist ja verpflichtet, eine “Basisbetreuung” aufzubringen, zu der auch das Stillen von Hunger und Durst gehört.

   Hier ist auf ein Ethos der Anwaltschaft zu verweisen: Die für Patienten Verantwortlichen werden u.U. an deren Stelle zu entscheiden haben.  Freilich muß auch das relativiert werden.  Nicht ich selbst noch andere Menschen können letztlich über die berechtigten und zu erfüllenden Bedürfnisse des Glücksverlangens entscheiden, obwohl wir ständig solche Entscheidungen treffen. Das Referat von Dr.Petra Kutscheid widmet sich ausführlich dem hier genannten Problem. Darum ist jetzt nur noch anzuzeigen, daß in diesem Zusammenhang der Mensch als Person in seiner Freiheit zu bedenken ist. Person ist dabei ein einziges, jemand, der in seiner spezifischen Natur aus vitalen Bedürfnissen, psychischen Funktionen und rationalem Vermögen existiert, ohne diese Natur zu sein.

 

  Am Samstag vormittag führte zunächst Prof. Assel seine Überlegungen weiter unter dem Thema

“Anonymes Leben”

 

   Er will zu einem anthropologischen Verständnis von Leben zu führen, das dem komplexen Problem möglichst gerecht wird. Die Reduktion eines sehr viel komplexeren Lebensbegriffs auf den nackten Anfang und das nackte Ende in der gegenwärtigen Debatte komme aus dem Zwang, klinisch-medizinische Praktiken normieren zu müssen. Die auf einen normativen Personbegriff fixierte Diskussion verdecke dabei leicht andere Wahrnehmungen personalen Lebens im Klinikalltag, den Hirntoten, der doch geachtet werden wolle oder das namenlose Frühchen das beerdigt werden will. Wenn es um das kostbare Leben gehe, dann nur in einem bekleideten Begriff.

   Assel will darum nicht direkt auf medizinisch-ethische Normen und Definitionen hinzielen, sondern praktisches lebensweltliches Orientierungswissen vom bekleideten Leben beschreiben, das zum christlichen Glauben gehöre. Dabei sind zunächst einmal die Unterscheidungen von “Außen” und “Innen”, von “Insein” und “Mitsein” zu lernen, schließlich die Unterscheidung von Anfang und Ursprung der Person. Diese soll zeitlich anfangslos bleiben, weil sie einen nichtempirischen Ursprung hat, vgl. das Lied von Paul Gerhardt: “Da ich noch nicht geboren war...”

   Das wird weitergeführt mit Überlegungen zum Taufnamen und zur Namenstaufe. Der Name besiegle die Individualität und ordne ein und unter, beginnend mit Familie und Sippe. Mit Helmut Plessner weist Assel darauf hin, daß Namensgebung stets ins Doppelgängertum führe: Rollenträger und Rollenfigur. Mit dem Eigennamen erreichten wir also stets einen Menschen, den wir im Prinzip verwechseln können. Darum ist dann von der Namenstaufe zu sprechen: Das Kind, das einen Namen hat, wird auf den göttlichen Namen getauft. Der Taufname macht einzigartig, die Namenstaufe einzig. Denn hier wird der Name durch den einzigen Gottesnamen qualifiziert. Also müsse sich im menschlichen Leben auch etwas auffinden lassen, was sich jeder Definition des Lebens entzieht. Es müsse sich da “ein Spalt des Negativen” öffnen, durch den menschliches Leben dem Zugriff entschlüpft.

   Soteriologisch ist uns das nicht unbekannt. Leben im Geist wird dabei an der Praxis des Gebetes verdeutlicht. Etwa Ps 115 übt Unterscheiden und Selbstunterscheiden unnachahmlich ein: “Nicht uns HERR, nicht uns sondern deinem Namen gib Ehre um deiner Gnade und Treue willen. Warum sollen die Heiden sagen: Wo ist denn ihr Gott? Unser Gott ist im Himmel; er kann schaffen, was er will... Der Himmel ist der Himmel des HERRN: aber die Erde hat er den Menschenkindern gegeben. Die Toten werden dich, HERR nicht loben, keiner der hinunterfährt in die Stille; aber wir loben den HERRN, von nun an bis in Ewigkeit.” Was da lobt, das ist ursprüngliches Leben, nicht anfängliches. “Wir” leben da nicht mehr, um dann auch zu loben, sondern wir leben vom Loben. Beten als ein Beispiels des Lebens aus dem Geist kennt kein mit sich identisches zeitloses Subjekt, das dann etwas tut. Es ist selbstvergessen subjektlos, aber gerade nicht apersonal.

   Um vom soteriologischen zum anthropologischen Verständnis von Leben und Person weiterzugehen, zieht Assel nun eine Metapher heran, die er bei Luther (Magnificatauslegung von 1521) findet: Der Christenmensch aus Geist, Seele und Leib umfasse drei Gebäude wie die Stiftshütte und der Tempel in Jerusalem, das dunkle Allerheiligste, in dem Gott wohnt, das Heilige mit dem siebenarmigen Leuchter und den Vorhof. “Geist” ist eine Leerstelle in der Person; der Glaube versetzt dorthin, wo wir nicht sehen, fühlen und begreifen. Seele ist der Ort, wo nach Luther der Geist zu einer menschlichen Person wird. Er vergegenwärtige sich indirekt als Vitalseele. Das dritte Gebäude sind dann die jedermann sichtbaren Begehren. Hier setzt die Ethik an. Freilich ist das Oberflächliche und die jedermann sichtbare Tiefe des Oberflächlichen ein Spiegelkabinett nicht abschließbarer Symbolisation.

   Was hier beschrieben wird, soll verdeutlicht und vertieft werden in einem Nachdenken über den Schmerz. Hier ist ja ein Riß zwischen außen und innen, zwischen Körperereignis und Leiberleben. Schmerz weiß dabei, was gutes Leben ist oder gutes Leben wäre.

   Der Übergang von unmerklichen Körpervorgängen zum bewußten Leiberleben sei eine merkwürdige Sache. Hatte ich den Schmerz eigentlich schon bevor ich es merkte? Schmerz im Moment des Erlebens, Fühlens und Verbalisierens entläßt darin ein Anderes, Unbekanntes dieses meines Schmerzes aus sich. Ist auch dieser psychische Zustand irgendwie meiner? Wie steht es mit dem intentional beherrschten, ausgereizten Schmerz, den ich etwa beim Bergsteigen fühle? Odysseus am Mast vor der Insel der Sirenen ist für diesen beherrschten ausgereizten Schmerz das gültige Symbol.

   Schmerz, wie beispielsweise auch Hunger läßt sich weder nur medizinisch-funktional noch nur biologisch-teleologisch noch nur geistig-intentional beschreiben. Bewußtwerden des Schmerzes ist etwas am Schmerz selbst. Potentieller Schmerz sei ein rätselhafter Zustand. Die ungegenständlichen, präsubjektiven, präverbalen, präintentionalen Zustände von Schmerz sind personal. Das heiße aber nur: sie sind nicht apersonal, sondern potentiell personal. Potentiell personales Leben ist Leben im vorbewußten Zustand - der Schwellenzustand des vitalen Bedürfens, der präzisiert werden soll.

   Solches potentielle Befinden hat irgendwie teil am wertenden Erleben. Das Ausreizen der Schmerzgrenze, für das Odysseus steht, deutet das an. Am anderen Ende der Skala zum Negativen hin steht der übermäßige Schmerz der unbeherrschbaren Krankheit. Er ist schlechthin nicht zu wollen. Hat der palliativ-medizinisch versorgte Patient, der selbst bei Bewußtsein sein kann, dann in sich diesen Schmerz, der eigentlich unerträglich ist? Ist es sein Schmerz, der ihm unmerklich sein Sterben und Verschwinden ankündigt?

   Schmerz in dieser potentiellen Negativität erscheine als eine Grenze dessen, was wir teilen, ohne es kommunizieren zu können. Paulus (Röm 8,18-25) schreibt die Teilhabe an diesem Anderen des Selbst der schmerzfähigen Kreatur zusammen mit dem Menschen zu. Gotteskindschaft reicht also in subjektlose Zustände, die aber an sich selbst nicht apersonal sind. Das weist auf ein Leben, das die Trennung von Selbstbewußtem und Bewußtlosem übersteigt.

   Als Folgerung: Menschliches Leben kann sich personal präsentieren auch wo rationale Kommunikation nicht mehr stattfindet, auch wo das phänomenale Merkmal der menschlichen Gesichts oder die Benennbarkeit mit einem individuellen Namen fehlt. Der Status dieser Kommunikation ist prekär und voraussetzungsreich. Trotzdem könne das eine moralische Kommunikation sein, ein In-sein von Leben in anderem Leben . Sie werde assymetrisch von jenen aufrecht erhalten, die noch bewußtseinsfähig sind. Aber sie subsistiere nicht in ihnen. Was in diesem geteilten Leben in Anspruch genommen wird, ist das Andere unser selbst, das potentiell auch in uns ist. Als Leben aus dem Geist kann es symbolisiert und beschrieben werden.

 

  Ich kann hier nur unterstreichen, was mir an den Überlegungen Assels besonders wichtig erscheint: Es gilt über ein Verständnis von Leben hinauszukommen, das im bewußten Selbstverhältnis jedenfalls die höchste Form von Leben sieht und von daher Freiheit als bewußte Entscheidung definiert. Wenn Assel von subjektlosem, aber gerade nicht apersonalem Leben redet, dann erinnert er daran, wie dieses Leben gerade in vorbewußten oder unbewußten, unmittelbaren Vollzügen besteht. Eine Kommunikation, die solches Leben in seiner personalen Gestalt und so als Freiheit des Menschseins wahrnimmt, wird jede Verdinglichung verweigern, auch die eigene Verdinglichung, in der ich mich von “meinem” Körper distanziere. Innen und Außen sind als leibhaftes Leben viel enger verbunden, als daß solche Unterscheidung das Leben treffen könnte. Das gilt dann aber genauso für die zwischenmenschliche Beziehung, in der richtiges Verhalten und Handeln erfragt wird. Letztlich läßt sich darum menschliches Leben nur von seinem Ursprung und Ziel in Gott her zureichend bestimmen. Doch davon lassen sich keine praktikablen Normen für berechtigte Bedürfnisse ableiten, so daß wir hier auf Traditionen und Erfahrungen angewiesen sind, die sich bewähren müssen.

 

 

   Frau Dr.Petra Kutscheid (Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin am Gesundheitszentrum Evang. Stift, Koblenz) referierte zum Thema:

Jenseits der Advokation

 

   Es war für mich von besonderem Interesse, die Gedanken einer ständig unmittelbar an Entscheidungen, wie sie in der Medizinethik in Frage stehen, Beteiligten zu hören. Gerade hier wurde deutlich, wie wenig wir gegenwärtig schon mit bewährten Antworten arbeiten können, wie offen vielmehr die Fragen sind, vor denen wir miteinander stehen.

  Frau Kutscheid setzte ein mit dem Hinweis darauf, wie die Bioethik-Debatte der Entwicklung der Möglichkeiten ärztlichen Handelns hinterherlaufe. Es zeige sich hier deutlich, wie die Grenzen des Humanums disponibel geworden sind. Gerade die technischen Möglichkeiten und die Frage nach den Grenzen ihrer Anwendung führten zur Verobjektivierung und Verrechtlichung im Arzt-Patientenverhältnis. Unter Advokation sei in diesem Zusammenhang zu verstehen, daß der Arzt als Anwalt des Patienten zu sehen ist.

   1. Advokation als Anwaltschaft setzt das Abhängigkeitsgefälle von Arzt und Patient voraus. Der Arzt ist dabei grundsätzlich seinem Gewissen, der ärztlichen Ethik und dem Prinzip der Menschlichkeit verpflichtet. Dabei hat der Wille des Patienten als oberste Maxime zu gelten (Grundsatz des informed consent). Inwieweit freilich solche Information möglich und der Patient zustimmungsfähig ist, das ist eine offene Frage. Eine advokatorische Ethik sieht sich hier von der  Antizipation des Willens eines in der augenblicklichen Situation bevormundeten Menschen getragen. Es gehe um eine prozessuale Ermittlung dieses Willens, wobei der Arzt eben den mutmaßlichen Willen des Patienten zu erfüllen habe.

   2. Advokation als Anruf fragt nach der Notwendigkeit eines Mehr gerade angesichts der Abhängigkeit des Patienten. Die Grenze einer advokatorischen Ethik sei der Andere selbst. Unter Verweis auf Emmanuel Levinás erfolgte der Hinweis auf die Fremdheit des Menschen, dessen Freiheit in seiner Andersheit zu respektieren sei. Jenseits der faktisch unvermeidlichen Fremdbestimmung durch eine noch so gewissenhafte Advokation nehme der Andere das Ich in eine Verantwortung, der es nicht gerecht werden kann. Dieser Aporie können wir nicht entgehen, haben hier vielmehr die Grenze unseres Handelns zu respektieren.

 

Dazu nenne ich einen Diskussionsbeitrag von H.G.Ulrich: Zu bedenken sei hier ein zweifaches Mehr, das in das ärztliche Handeln eingeht. Der Arzt tue, was in seiner Tradition sich bewährt hat und was er so gelernt hat.  Unterstellt werde bei allem Handeln auch eine faktische Gemeinsamkeit, die sich als Grundsatz der Gerechtigkeit beschreiben lasse. 

  

Prof. Dr.Friedrich Heckmann, Hannover, trug zu dem Thema

Menschenbild und Menschenwürde in den Biowissenschaften

 

vor. Als Leitfrage nannte er: Was kostet das Leben und wieviel ist es uns wert? Wir nehmen eine Veränderung unserer Wahrnehmung von Wirklichkeit durch die Entwicklung der Biowissenschaften wahr. Welches Menschenbild kommt uns hier entgegen? Wie läßt sich der in der ethischen Diskussion leitende Begriff der Menschenwürde beschreiben und begründen?

   1. Das Problem der gegenwärtigen Diskussion kulminiert in der Frage nach einer Forschung an embryonalen Stammzellen. Dabei wird große Hoffnung auf mögliche Forschungsergebnisse projiziert. Durch die Entzifferung des menschlichen Genoms sind die Maßstäbe für Gesundheit und Krankheit durcheinandergekommen. Als Redefinition gilt: Krankheiten sind genetische Normabweichungen. Die Erwartung ist dann, daß sich solche Normabweichungen korrigieren oder (vgl. Praeimplantationsdiagnostik, PID) vermeiden lassen. Dazu kann (vorerst tierisches) Leben dann patentiert werden, um es kommerziell zu nutzen. Die Ethik übernehme dabei die Rolle einer Akzeptanztechnologie.

   2. Menschenwürde gründet im Menschenbild, das wieder von vorwissenschaftlichen Lebensüberzeugungen bestimmt ist. Dabei sei das christliche Menschenbild inzwischen einer nicht entscheidbaren Konkurrenz ausgesetzt. Da Forschung, die immer weiter gehen soll, zugleich immer teurer wird, fragt es sich, welches Ethos die hier engagierten Wissenschaftler gegenwärtig ausbilden.

   3. Hier ist auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer gegenwärtigen Situation hinzuweisen. Informations- und gegenwärtig vor allem Biotechnologien tragen die Last des wirtschaftlichen Aufschwungs, auf den alle hoffen. Gegenwärtig sei nur die Pharmaindustrie ein nennenswerter Markt. Zwar gelten die Naturwissenschaften immer noch als wertfrei und objektiv. Doch geben marktorientierte Organisationen und Programme die Ziele vor. War vor dreißig Jahren kritisch von dem “militärisch-industriellen Komplex” die Rede, so jetzt von dem “naturwissenschaftlich-industriellen Komplex”, der freilich im Unterschied zu den USA in Deutschland noch nicht zureichend untersucht sei.

   4. Der Forscher als handelndes Subjekt trägt Mitverantwortung für die Kommerzialisierung der Forschung. Diese ist der Einflußnahme von Industrievertretern ausgesetzt. Akademische Entscheidungen nach ökonomischen Kriterien (Drittmittelforschung etc) sind kritisch zu sehen, jedenfalls gemessen an dem traditionellen Ethos unserer Wissenschaft. Wenn öffentliche Kontrolle und Reputationsgewinn wegen der kommerziell bedingten Geheimhaltung ausbleiben, verschiebt sich die Grenze von Wissenschafts- und Wirtschaftssystem. Das führt zu einer Selbstkommerzialisierung der Wissenschaft. Das zeigt sich etwa daran, wie sich der Kanon der biologischen Bereiche hin zur Mikrobiologie verschoben hat.

   5. Als Auftrag des Marktes an Bioforschung und -technik gilt die Herstellung von Perfektionszuständen. Die durch die Medien geförderte Entwicklung in Sport und Mode gilt der Arbeit am eigenen Körper, Fitneß und Schönheit. Konsequenz ist auch eine neue Eugenik. Es geht um Perfektion des eigenen Körpers wie der eigenen Nachkommenschaft. Dabei geht der Ökonomismus mit dem menschlichen Körper um wie mit der Umwelt. Damit in Beziehung steht die Ausgrenzung der Armen wie des behinderten Lebens. Der Markt ist unbeschränkt, seine Chancen (“Heilungschancen” heißt das in der Stammzellendebatte) sollen nicht durch ethische Bedenken blockiert werden. Das heißt dann aber auch, daß uns das Gut “Gesundheit” als fast nicht mehr bezahlbar entgegenkommt.

 

   Aus der Diskussion hebe ich zwei Problemkomplexe hervor:

   Einmal geht es um die Analyse der gegenwärtigen ethischen Debatte und ihre Fragwürdigkeit. Die Allgemeingültigkeit ethischer Wertungen setzt eine Gemeinsamkeit auch in der Wahrnehmung der Wirklichkeit des Menschseins voraus. Solche Gemeinsamkeit war schon immer ein Kriterium ethischer Überlegungen. Es kann aber nicht angehen, daß wir um dieser Gemeinsamkeit willen grundlegende Sachverhalte unserer durch den christlichen Glauben bestimmten Wirklichkeitsauffassung aufgeben. Mindestens müssen wir uns bewußt halten, wie stark die unsere Gesellschaft bestimmende Auffassung von Wirklichkeit durch Leitbilder bestimmt ist, die wir uns nicht zu eigen machen können. Einmal ist das ein Verständnis des Menschseins, das seine eigene Evolution in Hinsicht auf eine immer größere Perfektion selbst in die Hand genommen hat; dabei ist die Zielvorstellung solcher Perfektion, die an Hoffnungen und Wünsche appelliert,  selbst wieder medial gesteuert. Zum anderen ist dabei die Verflechtung  wissenschaftlicher, technischer und ökonomischer Motive solcher Evolution wahrzunehmen. Das bedeutet nicht nur, daß die Zielvorgaben solcher Perfektionierung zugleich durch die Erwartung ökonomischen Nutzens partikularisiert werden. Wer die Fortschritte in Wissenschaft und Technik für sich reserviert (Patentierung dann doch wohl auch menschlichen Lebens), gewinnt durch solchen Fortschritt. Zugleich werden die Menschen, die sich solchen Fortschritt mit seinen immensen Kosten nicht leisten können, von dieser Entwicklung ausgeschlossen. Das gilt für Arme in unserer Gesellschaft, etwa alte Menschen, wie erst recht für den Großteil der Menschen in “unterentwickelten” Gesellschaften. Solcher Partikularisierung - also der fehlenden Gerechtigkeit - kann sich ein christliches Menschenbild und eine durch dieses bestimmte Wertordnung auf keinen  Fall anschließen. Sie hat vielmehr das Recht aller Menschen,  das in ihrem Personsein vor Gott begründet ist, festzuhalten und zu vertreten.

   Weiter ist auf die problematische Situation der in diesen Entwicklungsprozeß eingebundenen Menschen zu achten. Zwar sind wir alle betroffen durch das gesellschaftliche Menschenbild mit seiner Vorgabe der Perfektionierung, das uns alle, sei es auch unbewußt, beeinflußt. Aber wir können hier sicher distanzierter beobachten und urteilen als in dem wissenschaftlich-technischen Prozeß stehende Menschen. Die Eigengesetzlichkeit der laufenden Entwicklung erschwert ja den Versuch, traditionelle Wertungen, sei es eines christlichen Menschenbildes, sei es der  Tradition unserer Wissenschaft, sei es des ärztlichen Handelns in die Handlungsentscheidungen einzubringen. Wer ethische Skrupel hat - das gilt auch für die Entscheidung in politisch konstituierten Ethikkommissionen - weiß ja, daß letztlich doch alles das gemacht wird, was gemacht werden kann. Warum sollen es dann andere machen und davon profitieren, wenn wir es auch könnten? Die Entscheidung des Nationalen Ethikrates für eine begrenzte Zulassung der PID ist dafür jüngstes Beispiel. Dazu ist auf die Subjektproblematik zu achten. Das allgemeine Subjekt von Wissenschaft und Technik, in das die Einzelnen sich einbringen, um den arbeitsteiligen Prozeß weiterzuführen, funktioniert ja so, daß dabei die gemeinsamen intellektuellen Fähigkeiten in Anspruch genommen werden, die Person mit ihren eigenen Traditionen, ihrer lebensgeschichtlichen Prägung, ihren Gefühlen aber ausgeklammert wird. Man hat davon als von der Voraussetzungslosigkeit der Wissenschaft gesprochen. Pointiert formuliert heißt das: Das Subjekt der Wissenschaft ist per definitionem gewissenlos. Das bedeutet aber für die gewissenhaften an diesem Prozeß beteiligten Individuen eine ungemeine Belastung, die wir auf jeden Fall wahrnehmen und der wir unsere Solidarität nicht versagen können.

 

   Welche Folgerungen ziehen wir aus diesen Beobachtungen?

Wir werden uns aus der ethischen Diskussion sicher nicht zurückziehen können und wollen. Doch darf diese Beteiligung nicht die kritische Distanz verlieren. Es ist unser Vorzug als Theologen, daß wir nicht so stark in das wissenschaftlich-ökonomische und das mit diesem verbundene politische Interessengeflecht einbezogen sind. Diese Möglichkeit einer kritischen Distanz darf  nicht verspielt werden, auch wenn darunter möglicherweise die Kommunikabilität dessen leiden kann, was wir vorzubringen haben. Information und Reflexion, wie sie für mich beispielsweise die Referate und Diskussionen dieser Tagung in reichem Maß gebracht haben, sind  dabei unabdingbar. Zugleich haben wir uns aber auch um die Weitergabe der Wertungen zu bemühen, die uns von unserer biblisch-christlichen Tradition her aufgetragen sind. Dabei sollten wir auch den Konflikt mit Mehrheitsmeinungen, auch mit wissenschaftlichen und von daher dann weltanschaulichen Gemeinplätzen unserer Gesellschaft nicht scheuen. Ich nenne dazu nur eines, das mir immer wichtiger wird: Vom Zeugnis von der Auferstehung des gekreuzigten Jesus Christus her werden wir die Gewißheit des Lebens der letztlich durch die Allmacht des Todes bestimmten modernen Weltsicht - schlagwortartig: vom Urknall bis zum Wärmetod - entgegensetzen. Wenn uns das dann den Vorwurf eines Fundamentalismus gerade aus den eigenen Reihen einträgt, ist das zu ertragen.

 

   Die nächste Tagung vom 16.-18.01.2004 soll an der Fragestellung weiterarbeiten. Entweder soll als Thema bearbeitet werden, wie wir in den unterschiedlichen Situationen unseres kirchlichen Redens - Predigt, Unterricht, Erwachsenenbildung, aber auch interreligiöser und weltanschaulicher Dialog auf den unterschiedlichen Ebenen -  richtig von der Schöpfung sprechen. Oder es soll, wenn ein entsprechender Referent gefunden werden kann, die Problematik der Evolutionsvorstellung in der Naturwissenschaft wie ihre Vulgarisierung das Thema abgeben.

 

Prof.Dr. Friedrich Mildenberger Rehweiherstraße 7 91056 Erlangen

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