Predigt am 7.Nov. 2004 zu Barmen 6 in Erlangen-Bruck Prof. Dr. Friedrich Mildenberger

Wir sind in unserer Predigtreihe über die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen vom 31. Mai 1934 zum letzten Artikel gekommen, der das ganze Bekenntnis abschließt. Hier wird noch einmal die Grundlage der ganzen Erklärung genannt und ihr Inhalt zusammengefasst. Zwei kurze Schriftworte zeigen an, wie es in der ganzen Erklärung darum geht, Christus allein als das eine Wort Gottes, das die Kirche gründet und verpflichtet, zu bekennen:

Jesus Christus spricht: Siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.(Mt28,20)

Gottes Wort ist nicht gebunden. (2.Tim 2,9)

Die zusammenfassende These lautet:

Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk. Daraus folgert die Verwerfung:

Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.

Wo die richtige Seite gewesen ist in den aufgeregten und bösen Zeiten von 1933 bis 1945, das wissen wir jetzt alle recht gut. Und wenn wir nach dem fragen, was damals geschehen ist, dann wollen wir natürlich gerne selbst auf der richtigen Seite gewesen sein. Wir - oder die Leute, an denen uns liegt, die wir gekannt haben und schätzen. Unsere Kirche, Mütter und Väter, Vorgänger im Amt vielleicht oder Lehrer und Freunde. Das ist verständlich. Aber wir sollten uns hüten, da dann gleich ein verklärtes Bild dieser Vergangenheit zu zeichnen. Sonst könnten wir nur zu leicht auch jetzt in Schwierigkeiten geraten und meinen, wir heute würden doch sicher auch auf der richtigen Seite oder wenigsten auf dem richtigen Weg sein wie die damals, mit denen wir uns gerne zusammen nehmen.

Ich bin froh darüber, dass Menschen, die mir wichtig sind, damals auf der richtigen Seite waren. Da ist mein Vater. Seit 1938 war er Pfarrer in Stuttgart. Er hat wenig erzählt; aber ich erinnere mich daran, dass er bei seinen Predigten regelmäßig abgehört wurde. Auch bei der Gestapo, der geheimen Staatspolizei, wurde er vorgeladen. Glücklicherweise ist dann nichts Schlimmes nachgekommen. Mein theologischer Lehrer Hermann Diem hat manches aus dieser Zeit erzählt. Gerne brachte er die Geschichte, wie er als Gemeindepfarrer in Ebersbach auf Betreiben der Partei von der Kirchenleitung abgesetzt wurde. Als dann am Sonntag zur Kirchzeit der vom Oberkirchenrat bestellte Vertreter in Ebersbach auftauchte, um den Gottesdienst zu halten, seien die Gemeindeglieder wie eine Mauer vor der Sakristeitür gestanden und hätten dem erklärt. Er sei nicht ihr Pfarrer, deshalb habe er in der Ebersbacher Kirche auch nichts verloren. Die Absetzung wurde dann in der nächsten Woche wieder zurückgenommen. Es war also gerade auch die Kirchenleitung, gegen die sich da Pfarrer und Gemeinde zu wehren hatten. Und wollte ich auch nur anfangen, das nachzuerzählen, was mir mein Bruder im Amt der Wortverkündigung, Karl Steinbauer - vor sechzehn Jahren habe ich ihm in Uttenreuth die Grabrede gehalten - aus dieser Zeit erzählt hat, gerade von seinen Auseinandersetzungen mit Bischof Meiser und dem Oberkirchenrat in München, dann kämen wir sicher nicht rechtzeitig zum Mittagessen.

Aber lassen wir das Geschichten Erzählen jetzt einmal anstehen und schauen auf unseren Text. Die sechste These von Barmen schärft die alleinige Geltung Jesu Christi und seines Wortes für alles Reden der Kirche ein. Neben ihm darf es nicht andere Instanzen geben, die die Kirche in gleicher Weise binden und verpflichten. Die deutsche Nation war das damals, die nordische Rasse, die geschichtliche Stunde, die mit dem Auftreten Adolf Hitlers und dem dritten Reich angebrochen sei. Dieses dritte Reich, das war ja nicht einfach eine Zählung, die dann beliebig weitergehen könnte. Es sollte die endgültige Erfüllung der göttlichen Bestimmung Deutschlands sein. Und dafür hatte sich die Christenheit in Deutschland einzusetzen! So konnte man das damals gerade auch von prominenten Kirchenmännern und Theologen hören.

Dazu nenne ich einen Text, der damals ganz bewusst als Gegenstimme gegen die Barmer Erklärung gehört werden wollte. Er geht uns schon etwas an, gerade hier in Erlangen. Denn es waren die beiden prominentesten Vertreter der damaligen Erlanger theologischen Fakultät, die diesen Text verfasst haben, Werner Eiert und Paul Althaus. Und mich geht das noch ganz besonders an. Denn Werner Eiert war mein Vorvorgänger auf dem Lehrstuhl für Systematische Theologie, den ich fünfundzwanzig Jahre lang innehatte. Was gerade Werner Eiert damals zur Barmer theologischen Erklärung und als Alternative zu ihr zu sagen hatte, damit musste ich mich also schon seit ich in Erlangen bin auseinandersetzen, und muss das auch heute nennen. Die Erlanger Theologen haben ihren Text den "Ansbacher Ratschlag" genannt, in Anlehnung an eine Erklärung der Reformationszeit. Da wird nun genau das bestritten, was Barmen 6 behauptet und bekennt: Die alleinige Geltung Jesu Christi und seines Wortes für die Verkündigung der Kirche.

Dazu muss ich im Voraus deutlich sagen: Althaus und Eiert waren keine Nazis oder Deutschen Christen. Das Evangelium "von dem für unsere Sünde gestorbenen und um unserer Gerechtigkeit willen auferweckten Herrn Jesus Christus" war für sie selbstverständlicher Auftrag der kirchlichen Verkündigung. Aber neben dieses Evangelium setzten sie, was sie das in gleicher Weise die Kirche bindende Gesetz Gottes nannten. Dieses Gesetz begegne uns in der Gesamtwirklichkeit unseres Lebens. Es verpflichte uns auf die "natürlichen Ordnungen", denen wir unterworfen seien, Familie, Volk, Rasse (d.h. Blutzusammenhang). Und zwar seien wir einer bestimmten Familie, einem bestimmten Volk und einer bestimmten Rasse zugeordnet. "Indem uns der Wille Gottes ferner stets in unserem Heute und Hier betrifft, bindet er uns auch an den bestimmten historischen Augenblick der Familie, des Volkes, der Rasse, d.h. an einen bestimmten Moment ihrer Geschichte."

Nun kann man zwar sicher sagen, dass das eine Selbstverständlichkeit sei: Ich kann nicht aus meiner Haut fahren, kann mir nicht andere Eltern aussuchen, ein anderes Volk, eine andere Zeit als die, in die ich nun einmal hineingeboren bin. Aber was hier gesagt wurde, war noch einmal anders gemeint: Die Faktizität, die hier genannt wurde, sollte Gottes heiliger, uns alle und gerade auch die Kirche bindender Wille sein, dem es zu dienen gelte, und durch den Gott uns alle in "seiner väterlichen, göttlichen Güte und Barmherzigkeit" erhalte, wie hier in Anlehnung an Luthers Auslegung des ersten Glaubensartikels gesagt wird.

Hier muss ich nun einen längeren Abschnitt aus dem "Ansbacher Ratschlag" wörtlich anführen: "Als Christen ehren wir mit Dank gegen Gott jede Ordnung, also auch jede Obrigkeit, selbst in der Entstellung, als Werkzeug göttlicher Entfaltung, aber wir unterscheiden auch als Christen gütige und wunderliche Herren, gesunde und entstellte Ordnungen.. .In dieser Erkenntnis danken wir als glaubende Christen Gott dem Herrn, dass er unserem Volk in seiner Not den Führer als 'frommen und getreuen Oberhemd geschenkt hat und in der nationalsozialistischen Staatsordnung 'gut Regiment', ein Regiment mit 'Zucht und Ehre' bereiten will." Das wird hier ganz ohne jeden Vorbehalt ausgesprochen, obwohl sich doch bis zum Sommer 1934 schon einiges ereignet hatte, was man in der Stellung eines Universitätsprofessors sehr wohl wissen konnte. Die Folgerung des Ansbacher Ratschlags lautet dann: "Wir wissen uns daher vor Gott verantwortlich, zu dem Werk des Führers in unserem Beruf und Stand mitzuhelfen." Die Anweisung des Ansbacher Ratschlags für die Kirche ist einmal, dass sie das Gesetz Gottes zu verkündigen habe, die Begründung dieser Ordnungen in ihrer Hoheit und die Erinnerung an ihre Aufgabe. Weiter seien die Christen selbst ja den natürlichen Ordnungen unterworfen, darum seien sie - durch Gott selbst- auf die gegenwärtige völkische Staatsordnung verpflichtet. Schließlich habe die Kirche ihre Ordnungen, ihre Verfassung und ihren Kultus, daraufhin zu überprüfen, wie sie der geschichtlichen Veränderung in der gegenwärtigen Stunde nachkommen könne.

Also: Dem "Allein Jesus Christus" der Barmer Theologische Erklärung wird hier ein "und" entgegengesetzt: Gesetz und Evangelium, der unveränderliche Auftrag der Kirche und die gegenwärtige Stunde, Gemeinschaft der Glaubenden und die Bindung an Volk und Rasse. Dieses "und" nimmt der Kirche die Freiheit, die in ihrem Auftrag begründet ist. So spricht das ja Barmen 6 aus. "Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk." Das aber kann nicht mehr vorbehaltlos geschehen, wenn die nationalsozialistische Staatsordnung mit ihrem autoritären Führerprinzip ebenso gelten soll wie dieses Evangelium. Es kann nicht mehr vorbehaltlos geschehen, wenn die nationalsozialistische Rassenlehre auch in die Gemeinschaft der Kirche hineinregieren darf.

Dazu erinnere ich an die kirchlichen Auseinandersetzungen um den sogenannten "Arierparagraphen". Das war zunächst einmal eine staatliche Regelung, die Menschen "nichtarischer Abstammung", also Juden oder "Halbjuden" - eine schreckliche Bezeichnung- die Anstellung als Staatsbeamte versagte. Das geschah schon 1933, also vor der Barmer Bekenntnissynode. Diese Regelung des Staates wurde auch von evangelischen Kirchen in Deutschland übernommen, insbesondere von der großen, viele Millionen Mitglieder umfassenden Kirche der altpreußischen Union. Dort hieß es in einem Kirchengesetz. "Wer nicht arischer Abstammung oder mit einer Person nicht arischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geistlicher oder Beamter der allgemeinen kirchlichen Verwaltung berufen werden. Geistliche oder Beamte arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen. Wer als Person nichtarischer Abstammung zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften der Reichsgesetze."

Zu dieser Bestimmung wurde auch die theologische Fakultät in Erlangen um ein Gutachten gebeten. Paul Althaus und Werner Eiert haben dieses Gutachten erstellt. Auf dem Nürnberger Kirchentag 1979 hat sich die damalige Erlanger theologische Fakultät mit diesem Gutachten auseinandergesetzt, was seinerzeit einigen Wirbel verursacht hat. Ich führe nur einige grundlegende Bestimmungen aus dem Gutachten an. Da heißt es, die allen Christen gemeinsame Gotteskindschaft hebe die biologischen und gesellschaftlichen Unterschiede nicht auf, sondern sei vom Christen mit Gesinnung und Tat anzuerkennen. Der Träger des geistlichen Amtes solle mit seiner Gemeinde in ihrer irdischen Existenz so verbunden sein, dass die daraus erwachsenden Bindungen auch die seinen sind. Dazu gehöre die Bindung an das gleiche Volkstum. Die Frage nach dem völkischen Verhältnis von Deutschtum und Judentum sei biologisch-geschichtlicher Art, könne darum auch nur von unserem Volke beantwortet werden. Die Kirche müsse in der gegenwärtigen Lage ihren Grundsatz von der völkischen Verbundenheit der Amtsträger mit ihren Gemeinden bewusst neu geltend machen und auch auf die Christen jüdischer Abstammung anwenden. Darum müsse die Kirche die Zurückhaltung ihrer Judenchristen von den Ämtern fordern. Ausdrücklich wird aber vermerkt, dass damit die volle Gliedschaft von Judenstämmigen in der deutschen evangelischen Kirche nicht bestritten oder eingeschränkt werde.

Eiert und Althaus, die dieses Gutachten im Auftrag der Fakultät verfasst und unterzeichnet haben, waren gelehrte und engagierte Theologen. Sie kannten sicher, was Paulus im Galaterbrief im dritten Kapitel schrieb. "Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus" (Gal 3,27.28). Aber das sollte dann doch angesichts der nationalsozialistischen Rassegesetze mindestens für die kirchlichen Amtsträger nicht gelten. Die Kirche ordiniere ja auch keine Frauen zum geistlichen Amt, so haben damals Althaus und Eiert argumentiert. Darum müsse sie auch die rassischen Unterschiede für ihre Geistlichen berücksichtigen.

"Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk." Wenn wir auch nur die Auseinandersetzung um den Arierparagraphen in der Kirche im Blick haben, wird deutlich, welche Sprengkraft diese These hat, etwa in der letzten Formulierung "an alles Volk." Da kann es nicht die Unterscheidungen geben, die nach den Bestimmungen des Ansbacher Ratschlags auf das Gesetz Gottes zurückgeführt werden und darum mit Gottes Autorität binden. Sonst ist die Freiheit der Kirche in der Ausrichtung ihres Auftrags verspielt. Vielmehr gilt da allein Christus und das Evangelium von der freien, bedingungslosen Gnade Gottes.

Sicher haben wir es heute leichter, uns auf diese Freiheit zu berufen. Doch sollten wir als Christen und als Kirche die Erfahrungen dieser bösen Zeit des Dritten Reiches nicht vergessen. Wir machen unsere Unterschiede bei den Menschen, mit denen wir zusammenleben. Das lässt sich nicht vermeiden. Doch das Mindeste, was wir aus der bösen Zeit damals gelernt haben sollten, ist, dass wir in der Kirche andere Bindungen und Maßstäbe kennen als die, die dem gesellschaftlichen Trend entsprechen. Dass wir uns also nicht an gängige Vorurteile und Ängste anpassen. Ich glaube nicht, dass ein platter Rassismus die Gefahr ist, in der wir stehen. Aber wenn wir schon Konsequenzen ziehen wollen aus der christlichen Tradition, die unsere Gesellschaft 1500 Jahre lang geprägt hat, dann ist es sicher nicht die Abgrenzung.

Dazu will ich den württembergischen Pietisten Christoph Blumhardt anfuhren. In einer Andacht vom 28. April 1899 zu dem Text Eph2,18: "Durch Christus haben wir alle den Zugang zum Vater" hat er gesagt: "Mein Vater hat mir einmal geschrieben, ich solle es mir zur Regel machen, jeden Menschen als gläubig anzusehen, nie zweifeln, nie anders mit ihm reden. Das hat gestimmt mit meiner Seele. Wenn ein Mameluck kommt, heiße ich ihn einen Gläubigen; nie erkenne ich es an, dass einer ungläubig ist. Das objektive Glauben, dass Gott an mich glaubt und ich, weil Gott an mich glaubt, an ihn glauben kann: das ist mir Glauben. Also sage ich ganz einfach: Jeder Mensch glaubt, weil Gott glaubt. Weil Jesus zu dir den Zugang hat, hast du ihn zu ihm. Und was dazwischen ist, muss einfach weggeräumt werden. - Merkt euch eine Regel von mir: Nehmt alles Volk, wie es euch vorkommt, für Gott bestimmt, jeden Sünder! Verschlagt ihm den Weg nicht! Treibt das ein paar Jahre, dann werdet ihr den Heiland verstehen. Dann seid ihr durch. Hassen, beleidigen, übelnehmen, verdammen, richten, das wollen wir nie mehr, und wenn uns der schlechteste Mensch vorkommt. Wir wollen sagen: Er hat den Zugang zu Gott, ich will die Hindernisse wegräumen, so viel ich kann. Gott ist zu ihm gekommen, er muss zu Gott kommen können. So müssen wir praktisch die Aufgabe ergreifen, die uns Jesus gestellt hat." (Ansprachen, Predigten, Reden, Briefe: 1865-1917, hrsg. Johannes Harder, Bd2, Neukirchen 1978, S. 133). Zweierlei will ich dazu unterstreichen: Einmal dies, dass es Gott selbst ist, der an die Menschen glaubt. Ich muss also gewiss nicht sortieren in Gläubige und Ungläubige, solche die zu uns gehören und solche, die nun einmal nicht zu uns gehören. Weil Gott in Jesus Christus zu den Menschen gekommen ist, darum gehören sie ihm. Und weiter dies, dass da nun nicht als Ziel genannt wird, dass alle Menschen zu uns, zur Kirche kommen. Wir sind allenfalls dazu da, Hindernisse wegzuräumen, die Menschen von Gott trennen. Was das dann sein kann, das brauche ich jetzt nicht eigens auszuführen. Das wissen wir dann schon, wenn wir auf die Menschen achten.

So lässt sich diese Anleitung Blumhardts als ein Kommentar zur Barmer theologischen Erklärung verstehen. Karl Barth, der die Barmer theologische Erklärung konzipiert hat, ist ja als junger Pfarrer auch selbst Schüler Blumhardts gewesen. Viel wichtiger aber ist es, dass eine solche Äußerung die unverminderte Aktualität der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 zeigt. Weil diese uns auf Christus allein verpflichtet, der bei uns ist alle Tage bis an der Welt Ende, weil sie uns an die Freiheit des Wortes Gottes weist, das die freie Gnade Gottes bezeugt, darum ist sie so aktuell wie vor siebzig Jahren. Unser Herr selbst gebe uns seiner Kirche, dass wir das begreifen und uns in Reden und Handeln als Kirche allein danach ausrichten.

Amen.